Öffentliche Spielplätze sind frei zugängliche Spielplätze, die auch auf Privatgrundstücken stehen können, mit Ausnahme von Einfamilienhäusern. Wenn mehr als nur die eigenen Kinder regelmäßig Spielgeräte auf einem solchen Spielplatz nutzen, wird er als öffentlich betrachtet, auch wenn er sich auf privatem Grund befindet. Seit 1998 müssen alle öffentlichen Spielplätze und ihre Geräte in der EU der europäischen Norm DIN EN 1176 (und 1177) entsprechen. Zusätzlich müssen die Anforderungen der DIN 18034 für Planung und Betrieb beachtet werden, sowie die Merkblätter der DGUV für Spielplätze in Schulen und Kindergärten.
Wer einen Spielplatz betreibt, ist verantwortlich dafür, dass er sicher und in gutem Zustand ist. Dies umfasst die Einhaltung der Normen für Spielplatzgeräte und regelmäßige Inspektionen und Wartungen, gemäß den Vorgaben der DIN EN 1176. Im Falle eines Unfalls haftet der Betreiber und muss nachweisen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit der Kinder getroffen wurden.
Das herstellende Unternehmen muss sicherstellen, dass seine Spielplatzgeräte gemäß den aktuellen technischen Standards hergestellt werden. Diese Standards sind in der aktuellen Version der Spielplatzgeräte-Norm festgelegt, die zum Zeitpunkt der Auslieferung gültig ist.
Die Installation von Spielplatzgeräten muss gemäß den Richtlinien der DIN EN 1176 erfolgen. Die Verantwortung liegt bei den Personen oder dem Unternehmen, welches die Montage durchführt.
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